AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge
Claus Kindt Bürotechnik GmbH
 
§ 1 Vertragsgegenstand
1.Vertragsgegenstand ist der Kauf von umseitig aufgeführten Produkten
Die in den Angeboten, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Daten über Maße, Gewichte und Leistungen sind nur annähernd maßgebend und so weit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, keine zugesicherten Eigenschaften.
Claus Kindt Bürotechnik GmbH übernimmt ausdrücklich keine Beschaffenheit- und Haltbarkeitsgarantie.
2.Nachstehende Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Verkaufs- und Lieferverträge von Claus Kindt Bürotechnik GmbH. Der Käufer erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit Empfang der Ware oder sonstigen Leistungen von Claus Kindt Bürotechnik GmbH, mit der Geltung dieser Bedingungen – auch für etwaige Folgegeschäfte – einverstanden.

3.Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, sofern Claus Kindt Bürotechnik kiesen im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebote und Abschlüsse

Die Angebote von Claus Kindt Bürotechnik sind freibleibend. Alle Aufträge erlangen für Claus Kindt Bürotechnik GmbH erst mit schriftlicher Bestätigung oder mit Auslieferung der Ware Verbindlichkeit.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1.Die angegebenen Preise gelten grundsätzlich ab Werk bzw. Lager (Erfüllungsort für Lieferungen gemäß § 14 Zimmer 1) und verstehend sich einschließlich Verpackung und zuzüglich vom Käufer zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe sowie etwaiger sonstiger gesetzlicher Abgaben, wie z.B. Urheberrechtsabgaben.
2.Warenlieferungen sind zu den in der Auftragsbestätigung von Claus Kindt Bürotechnik GmbH besonders genannten Bedingungen zahlbar. Wurden besondere Bedingungen und Fristen nicht genannt, so werden alle Rechnungsbeträge sofort fällig und sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu zahlen.
3.Zahlungen sind nur unmittelbar an Claus Kindt Bürotechnik GmbH zu leisten und können von Claus Kindt Bürotechnik GmbH bei keiner abweichenden Angabe durch den Käufer auf die jeweils älteste Schuld nebst Zinsen und Kosten verrechnet werden. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Eingangs bei Claus Kindt Bürotechnik GmbH bzw. der Gutschrift auf dem Konto von Claus Kindt Bürotechnik GmbH. 
  Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht, behält sich Claus Kindt Bürotechnik GmbH das Recht vor, Verzugszinsen nach dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen.
4.Claus Kindt Bürotechnik GmbH behält sich vor, Wechsel- oder Scheckzahlungen, die nur erfüllungshalber akzeptiert werden, zurückzuweisen. Diskontspesen und alle sonstigen mit der Annahme oder Einlösung des Wechsels bzw. Schecks entstehenden Kosten, trägt der Käufer.

5.Alle Forderungen gegen den Käufer werden auch dann sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach pflichtgemäßem, kaufmännischem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte ist Claus Kindt Bürotechnik GmbH in diesem Falle berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Stellung von Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer kann gegen eine Kaufpreisforderung nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von Claus Kindt Bürotechnik GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Entsprechendes gilt für ein Zurückbehaltungsrecht.

§ 5 Lieferzeit, Nichtlieferung, Verzug, Teillieferung
1.Bestätigte Aufträge und Liefertermine gelten in allen Fällen vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Lieferfristen beginnen erst nach Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung und der Beibringung etwaiger erforderlicher Bescheinigungen durch den Käufer. Bei Verkäufen ab Werk bzw. Lager sind die Lieferfristen und –Termine eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist oder zum Liefertermin das Werk bzw. Lager verlässt. Sie gelten ferner mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden von Claus Kindt Bürotechnik GmbH nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, um den der Käufer sich mit seinen Verpflichtungen Claus Kindt Bürotechnik GmbH gegenüber in Verzug befindet. 
2.Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Claus Kindt Bürotechnik GmbH – auch innerhalb des Verzuges-, die Lieferung, um die Dauer der Behinderungen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Claus Kindt Bürotechnik GmbH ein Festhalten an seiner Leistungspflicht nicht zumutbar ist, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen ihn hergeleitet werden können. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände, die Claus Kindt Bürotechnik GmbH nicht zu vertreten hat und durch die ihm die Erbringung der Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausführverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel u.ö., gleich, ob sie bei Claus Kindt Bürotechnik GmbH oder einem Vor- oder Unterlieferanten von Claus Kind Bürotechnik GmbH eintreten. 
  In den Fällen des § 5 Ziffer 2 ist der Käufer seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als er nachweist, dass die noch vollständig oder teilweise ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat.
3.Bei Lieferverzug oder von Claus Kindt Bürotechnik GmbH zu vertretender Nichtlieferung hat der Käufer unter Ausschluss weitergehender Rechte, das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, nachdem der Claus Kindt Bürotechnik GmbH zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Lieferung nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Macht der Käufer von seinem vorbezeichneten Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so kann er Ersatz etwaiger Verzugs- oder Nichterfüllungsschadens nur in den Grenzen des § 9 dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen verlangen. 

4.Claus Kindt Bürotechnik GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 6 Versand, Gefahrtragung, Abnahme
1.Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers.
2.Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen der Ware aus dem Werk bzw. Lager, geht die Gefahr auf den Käufer über.
3.Die Art des Versandwegs, die Wahl des Transportmittels und des Verpackungsmaterials bleibt Claus Kindt Bürotechnik GmbH überlassen. Wird vom Käufer eine besondere Versendungs- und/oder Verpackungsart gewünscht, so trägt die daraus entstandenen Mehrkosten der Käufer. 
4.Verzögert sich die Sendung dadurch, dass Claus Kindt Bürotechnik GmbH infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Käufers von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, oder aus einem sonstigen, vom Käufer zu vertretender Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

5.Versandfertig gemeldete und zur Auslieferung fällige Ware muss der Käufer sofort abrufen. Andernfalls ist Claus Kindt Bürotechnik GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zu lagern und als geliefert zu berechnen. Außerdem ist Claus Kindt Bürotechnik GmbH nach Setzung einer weiteren Frist berechtigt, die Ausführung aller weiteren Abrufaufträge abzulehnen und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1.Alle von Claus Kindt Bürotechnik GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung ihrer sämtlichen, auch zukünftigen erst entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von Claus Kindt Bürotechnik GmbH (Vorbehaltsware), wobei der Wert der Sicherheiten die Deckungsgrenze von 150% der gesicherten Forderungen nicht überschreiten darf. Bei Übersicherung hat der Käufer einen Freigabeanspruch. 
2.Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung von Claus Kindt Bürotechnik GmbH. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Käufer auf bestimmte Forderungen geleistet werden.
3.Der Käufer hat die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Geschäftsbedingungen und nur, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen Claus Kindt Bürotechnik gegenüber fristgemäß nachkommt, weiterzuveräußern.
4.Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an Claus Kindt Bürotechnik GmbH abgetreten. Die dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
5.Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware zusammen mit anderer, nicht von Claus Kindt Bürotechnik GmbH gelieferten Vorbehaltsware, so gilt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Rechnungsbetrages, der sich aus der Weiterveräußerung der von Claus Kindt Bürotechnik GmbH gelieferten Vorbehaltsware ergibt.
6.Nimmt der Käufer Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in einem mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten oder Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an Claus Kindt Bürotechnik GmbH ab, der dem Gesamtbetrag, der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware von Claus Kindt Bürotechnik GmbH entspricht.
7.Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen Claus Kindt Bürotechnik GmbH gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Claus Kindt Bürotechnik GmbH kann diese Ermächtigung bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Übergang des Geschäftsbetriebes des Käufers an Dritte, bei beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit oder der Auflösung der Firma des Käufers jederzeit widerrufen, im Falle des Zahlungsverzuges jedoch nur nach erfolglosem Ablauf einer von Claus Kindt Bürotechnik GmbH gesetzten, angemessenen Nachfrist.
8.Im Falle des Widerrufs der Einziehungsermächtigung ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an Claus Kindt Bürotechnik GmbH unverzüglich zu unterrichten und Claus Kindt Bürotechnik GmbH alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Außerdem ist er in diesem Falle verpflichtet, etwaige Sicherheiten bzw. Forderungen, die ihm für Kundenforderungen zustehen und fällig sind, an Claus Kindt Bürotechnik GmbH herauszugeben bzw. zu übertragen.
9.Der Käufer ist verpflichtet, Claus Kindt Bürotechnik GmbH von einer Pfändung oder einer sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vorbehaltsware oder der für Claus Kindt Bürotechnik GmbH bestehenden, sonstigen Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen.
10.Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust zu sichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er bereits jetzt an Claus Kindt Bürotechnik GmbH ab.
11.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sowie für den Fall der Rückgängigmachung des Kaufvertrages, ist Claus Kindt Bürotechnik GmbH dazu berechtigt, die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen und abzuholen. Im Falle des Zahlungsverzuges gilt dies jedoch nur nach erfolglosem Ablauf einer von Claus Kindt Bürotechnik GmbH gesetzten, angemessenen Nachfrist.

12.Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Käufers sind die Vorbehaltswaren von Claus Kindt Bürotechnik GmbH vom Käufer auszusondern und diese sowie die an Claus Kindt Bürotechnik GmbH abgetretenen Forderungen in einer Genauen Aufstellung Claus Kindt Bürotechnik anzuzeigen.

§ 8 Mängelansprüche
1.Claus Kindt Bürotechnik steht nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen und Bestimmungen dafür ein, dass die von ihm gelieferten Neuprodukte frei von Material-, Fertigungs- und/oder Konstruktionsmängeln sind. Sämtliche Mängelansprüche für Neuprodukte verjähren spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang. Für Gebrauchtprodukte werden jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen.
2.Der Käufer ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offene Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der o.g. Verjährungsfrist schriftlich unter Einsendung der defekten Teile anzuzeigen. Wiederverkäufer haben für jedes defekte Teil einen vollständigen Zustandbericht unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Vordrucke zu erstellen und der Rücksendung beizufügen.
3.Unterlässt der Käufer die form- und fristgerechte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Unvollständig ausgefüllte oder pauschale Berichte für mehrere defekte Teile werden nicht anerkannt und führen, sofern Claus Kindt Bürotechnik GmbH bei Ablauf der Verjährungsfrist keine vollständigen Unterlagen vorliegen, zum Erlöschen des Mangelanspruchs. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs bei Claus Kindt Bürotechnik GmbH an.
4.Die Kosten für den Versand der mängelbehafteten Produkte trägt Claus Kindt Bürotechnik GmbH, wenn die Beanstandung begründet ist, ansonsten trägt sie der Käufer. Die Kosten für die Entsendung eines Servicetechnikers gehen – sofern die Fahrt in den allgemeinen Servicedienst der Techniker von Claus Kindt Bürotechnik GmbH eingeplant werden kann – zu Lasten von Claus Kindt Bürotechnik GmbH. Bei vom Käufer gewünschten, terminlich besonders gebundenen Reparaturen, behält sich Claus Kindt Bürotechnik GmbH die Berechnung von Reisekosten vor.  
5.Sind die Mängelansprüche begründet, bessert Claus Kindt Bürotechnik GmbH nach ihrer Wahl mängelbehaftete Produkte bzw. deren Teile nach oder ersetzt diese durch neue. Schlägt ein zweimaliger Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
6.Die Verjährungsfrist wird durch Nachbesserung nicht erneuert oder verlängert. Mangelansprüche für die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten Ersatzteile verjähren spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang.
7.Jegliche Mangelansprüche sind ausgeschlossen, wenn
  -gelieferte Produkte nicht unverzüglich nach Empfang untersucht und/oder Mängel nach ihrer Entdeckung nicht unverzüglich und fristgerecht gerügt werden,
  -die von Claus Kindt Bürotechnik GmbH festgesetzten technischen Vorschriften und die Betriebsanleitung nicht beachtet wurden, insbesondere die bei der Installation von Produkten erforderliche Prüfung und Einstellung gemäß Installationsvorschriften nicht durchgeführt wurde.
  -Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an den gelieferten Waren durch hierzu nicht von Claus Kindt Bürotechnik GmbH autorisierte Personen vorgenommen werden und der Schaden darauf zurückzuführen ist.
  -die notwendigen Wartungsarbeiten nicht regelmäßig ausgeführt wurden,
  -andere als von Claus Kindt Bürotechnik GmbH empfohlene Papiere, Toner oder Entwickler benutzt wurden und der eingetretene Schaden hierauf zurückzuführen ist,

   -die gelieferten Produkte unsachgemäß behandelt, belastet und/oder gelagert wurden.

§ 9 Haftung
1.Für Schäden wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften haftet Claus Kindt Bürotechnik GmbH unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Claus Kindt Bürotechnik oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2.Im Übrigen haftet Claus Kindt Bürotechnik GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht). Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Claus Kindt Bürotechnik GmbH nur im Umfang der Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
 3.Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Claus Kindt Bürotechnik GmbH auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Miete von Systemen der Bürokommunikation typischerweise gerechnet werden muss.
4.Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäß9ger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

5.Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

§ 10 Haftung von Claus Kindt Bürotechnik GmbH wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter
1.Macht ein Dritter Anspräche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten  (im folgenden: Schutzrechte) durch die von Claus Kindt Bürotechnik GmbH gelieferten Produkte gegenüber dem Käufer geltend und wird die Nutzung der Produkte hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so wird Claus Kindt Bürotechnik GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder den Käufer von Lizenzgebühren für die Benutzung der Produkte gegenüber dem Dritten freistellen, ist dies Claus Kindt Bürotechnik GmbH zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, wird Claus Kindt Bürotechnik GmbH das Produkt gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurücknehmen. Für die Nutzung des Produkts kann Claus Kindt Bürotechnik GmbH vom Käufer angemessenen Wertersatz verlangen.
2.Voraussetzungen für die Haftung von Claus Kindt Bürotechnik GmbH nach § 10 Ziffer 1 sind, dass der Käufer Claus Kindt Bürotechnik GmbH von Ansprüchen Dritten wegen einer Schutzrechtsverletzung unverzüglich schriftlich verständigt, die behauptete Verletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, nur im Einvernehmen mit Claus Kindt Bürotechnik GmbH führt. Stellt der Käufer die Nutzung des Produktes aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
3.Soweit der Käufer selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen Claus Kindt Bürotechnik GmbH nach § 10 Ziffer 1 ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit die Schutzrechtsverletzung auf speziellen Vorgaben des Käufers beruht, durch eine von Claus Kindt Bürotechnik GmbH nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Käufer verändert oder zusammen mit nicht von Claus Kindt Bürotechnik GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird.

4.Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.

§ 11 Rücknahme von Produkten
1.Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Claus Kindt Bürotechnik GmbH können an den Käufer gelieferte Produkte nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Bei von Claus Kindt Bürotechnik GmbH genehmigten Rücksendungen wird dem Käufer für zurückgegebene Produkte der Zeitwert unter Abzug der Kosten für die Aufarbeitung der Produkte und einer Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Tinten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rückvergütung von Toner-/Tinte in geleasten, gemieteten oder in Zahlung genommen Systemen ist ausgeschlossen. Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
 
§ 12 Überlassung von Software

1.Sofern auch Software-Gegenstand des Kaufvertrages ist, die nicht zur Standard-Konfiguration der Systeme gehört, wird diese in Anlage S aufgeführt. Für die in der Anlage S aufgeführte Software gelten neben diesen AGB die Besonderen Vertragsbedingungen für Softwarekauf.

§ 13 Mietanpassung

1.Der Vermieter hat das Recht, auch während der Mietlaufzeit die Preise mit einer Benachrichtigungspflicht von 2 Monaten zu ändern. Sollte die Preiserhöhung pro Jahr 5 % nicht übersteigen, so hat der Mieter kein besonderes Recht, aus Anlass der Preis- Erhöhung zu kündigen. 

§ 14 Zahlungsverzug
1. Gerät der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses (monatliche Mietraten und/oder Kosten für Mehrkopien) in Höhe von insgesamt einer monatlichen Mietrate länger als 20 Tage in Verzug, so hat der Vermieter zur Sicherung seines Eigentums das Recht, das Mietobjekt zurückzunehmen oder einen Service- und Lieferstopp gegen den Mieter zu verhängen, bis der Mieter seinen Zahlungsrückstand vollständig ausgeglichen hat. Der Mieter verpflichtet sich daher, dem Vermieter das Mietobjekt auf Aufforderung unverzüglich herauszugeben. Weder durch die Rücknahme des Mietobjekts noch durch den Service- und Liefer-stopp wird der Bestand des Mietvertrages berührt, insbesondere wird der Mieter nicht von der Pflicht zur Zahlung des Mietzinses frei. Die durch die Rücknahme des Mietobjekts durch den Vermieter entstehenden Kosten hat der Mieter zu tragen. Nach vollständigem Ausgleich des Zahlungsrückstandes kann der Mieter vom Vermieter das Mietobjekt herausverlangen bzw. die Aufhebung des Service- und Lieferstopps verlangen.
2. Im Fall der fristlosen Kündigung durch den Vermieter ist der Vermieter berechtigt, Schadensersatz wegen des ihm durch die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages entstehenden Schadens zu verlangen. Der Vermieter kann nach seiner Wahl anstelle des ihm durch die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages im einzelnen entstandenen Schadens eine vom Mieter zu zahlende Schadensersatzpauschale in Höhe der Hälfte der restlichen monatlichen Mietraten, die ohne die vorzeitige Vertragsbeendigung bis zum Ablauf der restlichen Mietdauer für das Mietobjekt angefallen wären, geltend machen, bei Mietverträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu fünf Jahren höchstens 1,5 Jahresmieten und bei Mietverträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als fünf Jahren zwei Jahresmieten.
 
§ 15 Allgemeines
1.Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen kann – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweise in den Lieferscheinen und Rechnungen).
2.Änderungen/Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie auch Vereinbarungen über die vorzeitige Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bestehen nicht.
3.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist so umzudrehen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
4.Claus Kindt Bürotechnik GmbH und der Käufer verpflichten sich, sämtliche zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar sind, geheim zu halten und – so weit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Mitarbeiter sowie eingeschaltete Dritte sind in diesem Sinne zu verpflichten. Diese Verpflichtung endet 3 Jahre nach Beendigung des Vertrages.
 
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1.Erfüllungsort für Lieferungen ist Elmshorn. Erfüllungsort für Zahlungen ist Elmshorn.
2.Gerichtsstand ist Pinneberg, wenn der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
3.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
  
Stand September 2024